Sommer in TERA – Jetzt ist deine Kreativität gefragt!


  • Wolltest du dich schon immer in TERA verewigen? Dann ist das deine Chance!


    Die 10 besten Einsendungen unseres neuen Fan-Art-Wettbewerbs werden während des Sommers als Ladebildschirme in TERA implementiert. Erschaffe einfach dein digitales TERA-Meisterwerk mit einer sommerlichen Szene in Arborea und schicke es uns zu. Alle Details hierzu findest du im Folgenden.

    Außer Ruhm und Anerkennung kannst du auch tolle Preise gewinnen!


    So funktioniert's:

    • Bitte lies und akzeptiere die Teilnahmebedingungen.
    • Entwirf ein digitales Kunstwerk zum Thema: "Sommer in TERA".
    • Schick uns dein Bild (.BMP oder .PSD, 24-Bit-Auflösung im Format 1920x1080, max. 6 MB) an folgende E-Mail-Adresse:contest@tera-europe.com
    • Verwende als Absender die E-Mail-Adresse deines aktuellen TERA-Accounts. Die Mail muss folgende Information beinhalten:
      • Betreff: "TERA Summer Contest"
      • Name deines Charakters
      • Name des Servers, auf dem du spielst


    Einsendeschluss: 21.06.2020 um 23:59 Uhr MESZ.


    Preise

    10 Gewinner dürfen sich über ein Paket mit offiziellem TERA-Merchandise freuen. Darin enthalten sind:

    • 1x TERA-Tasche
    • 1x TERA-Lanyard
    • 1x TERA-Mousepad
    • 1x TERA-Stickerset


    Viel Spaß wünscht

    Euer TERA-Team

  • Teilnahmebedingungen


    Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen regeln den Ablauf des von der Gameforge 4D GmbH, Albert-Nestler-Straße 8, 76131 Karlsruhe, Deutschland („Gameforge“), veranstalteten 'TERA Summer Contest' („Contest“).


    1. Teilnahmeberechtigung, Teilnehmer und Teilnahme

    (1) Die Teilnahme an dem Contest ist kostenfrei. Teilnahmeberechtigt ist jeder volljährige Nutzer mit Wohnsitz in einem europäischen Land oder einem Mitgliedsland der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (zusammen das „Teilnahmegebiet“), der nach Maßgabe der Allgemeinen Nutzungsbedingungen über ein persönliches und aktives Benutzerkonto für tera.gameforge.com („Account“) verfügt. Mitarbeiter von Gameforge, von mit Gameforge verbundenen Unternehmen und jeweils deren Angehörige sind zur Teilnahme berechtigt, jedoch vom Gewinn ausgeschlossen.

    (2) „Teilnehmer“ ist jede nach Absatz 1 teilnahmeberechtigte Person, die zwischen dem 5.6.2020 und dem 21.6.2020, 23:59 MESZ („Teilnahmezeitraum“) die in Absatz 3 beschriebene Teilnahmehandlung vornimmt.

    (3) Gegenstand der Teilnahme ist das eigenständige Anfertigen und Einsenden eines digital erstellten Artworks mit erkennbarem Bezug zu TERA in der Sommerzeit („Werk“). Das Einsenden des Werks muss innerhalb des Teilnahmezeitraums nach Maßgabe der folgenden Anforderungen erfolgen („Einsendung“):

    a) Das Werk wird im .bmp- oder .psd-Format mit einer Bildgröße von 1920x1080px, einer 24bit-Auflösung sowie einer maximalen Dateigröße von 6 MB eingesendet und ist frei von Rechten Dritter.

    b) Die Einsendung erfolgt über die zu dem Account gehörende E-Mail-Adresse unter Angabe des Betreffs 'TERA Summer Contest' an contest@tera-europe.com .

    c) In dieser E-Mail sind ferner der eigene Charaktername, der Server sowie die Sprachversion anzugeben und mitzuteilen, durch welche Kennzeichnung der Teilnehmer im Gewinnfall im Rahmen der Präsentation und Implementierung (jeweils Nr. 2 Abs. 2) als Schöpfer des Werkes genannt werden soll. Wird auf die Mitteilung einer solchen Kennzeichnung verzichtet, erklärt sich der Teilnehmer grundsätzlich damit einverstanden, dass die Angabe des mitgeteilten Charakternamens, der Sprachversion sowie des Servers als solche Kennzeichnung ausreichend ist. Soll auf eine Urheberkennzeichnung insgesamt verzichtet werden, kann der Teilnehmer im Rahmen der Einsendung hierauf hinweisen.

    (4) Jedem Teilnehmer ist nur eine Einsendung gestattet. Einsendungen außerhalb des Teilnahmezeitraums sowie mehrfache Einsendungen, einschließlich Einsendungen in Verbindung mit unterschiedlichen Accounts, werden nicht berücksichtigt.


    2. Gewinner und Preise

    (1) Gameforge wird bis zum 23.6.2020 unter Berücksichtigung der jeweiligen Kreativität und Originalität aus allen zulässigen Einsendungen 10 Werke auswählen. „Gewinner“ sind diejenigen Teilnehmer, deren Werke Gameforge entsprechend auswählt.

    (2) Als Anerkennung der Leistungen der Gewinner kann Gameforge die von ihnen eingesendeten Werke unter Angabe der gemäß Nr. 1. Abs. 3 lit. c) gewählten Kennzeichnung über die eigenen Internet- und Produktseiten (einschließlich die Onlineforen und Steam) sowie auf den von Gameforge unterhaltenen Seiten in den sozialen Netzwerken Facebook, Twitter und Instagram (zusammen die „Gameforge-Seiten“) präsentieren („Präsentation“). Zudem behält sich Gameforge vor, die Werke der Gewinner als besondere Anerkennung der jeweiligen Leistung vorrübergehend als Ladebildschirm in das Onlinespiel TERA zu implementieren („Implementierung“).

    (3) Gameforge wird die Gewinner bis zum 23.6.2020 per E-Mail an die zur Einsendung genutzte E-Mail-Adresse über den Gewinn informieren („Benachrichtigung“).

    (4) Die Gewinner erhalten zudem die in der Contest-Ankündigung genannten Preise. Die Lieferung dieser Preise erfolgt voraussichtlich ab dem 13.7.2020 durch von Gameforge beauftragte Zustellungsdienstleister („Dienstleister“), wobei die Versendung und/oder Zustellung aufgrund der andauernden COVID-19-Situation verzögert werden kann. Die Versendung der Preise erfordert die Mitteilung einer gültigen Postanschrift („Anschrift“) in einem Land des Teilnahmegebietes in Antwort auf die jeweilige Benachrichtigung bis spätestens zum 30.6.2020 („Mitteilung“). Mitteilungen, die Gameforge verspätet oder nicht zugehen, führen zu einem Untergang des jeweiligen Gewinnanspruchs.

    (5) Mit Übergabe der Preise an den Dienstleister gelten diese als von Gameforge an den Gewinner übergeben. Kann ein Preis aufgrund einer von dem jeweiligen Gewinner fehlerhaft mitgeteilten Anschrift nicht zugestellt werden, geht dies zu Lasten des betreffenden Gewinners.

    (6) Barauszahlungen und/oder Auszahlungen der Preise in Sachwerten bzw. deren Tausch und/oder Übertragung an Dritte sind jeweils ausgeschlossen.


    3. Nutzungsrechte und Freistellung

    (1) Zum Zweck der Teilnahme an dem Contest räumt Gameforge dem Teilnehmer unentgeltlich das nicht-exklusive Recht ein, die hierfür benötigten Elemente des Onlinespiels TERA im erforderlichen Umfang zu verwenden.

    (2) Zum Zweck der Präsentation räumen die Gewinner Gameforge unentgeltlich das zeitlich und räumlich uneingeschränkte, nicht-exklusive und unwiderrufliche Nutzungsrecht an dem jeweiligen Werk ein.

    (3) Zum Zweck der der Implementierung räumen die Gewinner Gameforge für den Zeitraum ab der Einsendung und bis zur Entfernung der Implementierung unentgeltlich das räumlich uneingeschränkte, nicht-exklusive und unwiderrufliche Nutzungsrecht an dem jeweiligen Werk ein.

    (4) Von den Nutzungsrechten gemäß der Absätze 2 und 3 umfasst sind das Recht zur Bearbeitung und Vervielfältigung sowie das Recht, das Werk sodann öffentlich zugänglich zu machen und Dritten hieran weitere Nutzungsrechte einzuräumen, soweit dies im Rahmen der Präsentation und Implementierung erforderlich ist.

    (5) Durch die Einsendung versichert der Teilnehmer, das Werk eigenständig erstellt zu haben, garantiert, dass dieses keine Rechte Dritter verletzt und stellt Gameforge von allen Ansprüchen Dritter aufgrund der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit dem Werk frei.


    4. Datenschutz

    (1) Gameforge wird die von den Teilnehmern angegebenen personenbezogenen Daten (dies sind Bestandsdaten des Accounts wie etwa der damit verbundene Charaktername und die E-Mail-Adresse sowie die von den Gewinnern mitgeteilte Anschrift und die gemäß Nr. 1 Abs. 3 lit. c) gewählte Urheberkennzeichnung) im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben und ausschließlich zweckgebunden zur Durchführung des Contests verarbeiten (dies schließt die Prüfung der Teilnahmeberechtigung und Einhaltung der Teilnahmevoraussetzungen und gegebenenfalls die Zusendung der Preise, die Zusendung der Benachrichtigung sowie damit verbunden die Bekanntgabe der unter Nr. 1 Abs. 3 lit. c) getroffenen Urheberkennzeichnung der Gewinner mit ein).

    (2) Die erhobenen personenbezogenen Daten werden zunächst für den Zeitraum der Veranstaltung des Contests (dies schließt den Zeitraum der Präsentation und Implementierung mit ein) gespeichert und im Anschluss gelöscht. Hiervon ausgenommen sind die im Rahmen der Präsentation bekannt gemachten und gemäß Nr. 1 Abs. 3 lit. c) gewählten Kennzeichnung, welche aus Transparenzgründen grundsätzlich dauerhaft gespeichert werden. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten eine darüberhinausgehende Speicherung vorsehen, werden die betreffenden Daten spätestens nach Ablauf einer solchen Aufbewahrungspflicht gelöscht.

    (3) Weitergehende Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten durch Gameforge können der Datenschutzerklärung entnommen werden (dort insbesondere unter 3.9 zur Veranstaltung von Gewinnspielen und den für die damit einhergehende Verarbeitung maßgebenden Rechtsgrundlagen sowie unter 6. zu den Rechten der betroffenen Person).


    5. Haftung

    Gameforge, ihre Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf vorsehbare Schäden soweit dem nicht zwingende Bestimmungen des anwendbaren Rechts entgegenstehen. Die vorgenannten Einschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


    6. Schlussbestimmungen

    (1) Mit der Einsendung nimmt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an.

    (2) Neben den Teilnahmebedingungen gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen (zusammen „die Regeln“).

    (3) Verstößt ein Teilnehmer gegen die Regeln oder wird ein solcher Verstoß nachträglich festgestellt, kann Gameforge dessen Teilnahmeberechtigung widerrufen.

    (4) Gameforge behält sich das Recht vor, den Contest vor dem Ende des Teilnahmezeitraums aus wichtigem Grund zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn aus technischen, organisatorischen oder rechtlichen Gründen die ordnungsgemäße Durchführung des Contests nicht gewährleistet werden kann.

    (5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des Internationalen Privatrechts. Hat der Teilnehmer während der Durchführung des Contests seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem anderen Land innerhalb der Europäischen Union, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften jenes Landes von der vorstehend getroffenen Rechtswahl unberührt.

    (6) Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

  • Liebe Spieler,


    als Reaktion auf euer Feedback haben wir die maximale Dateigröße auf 6 MB erhöht. Bereits eingeschickte Bilder sind gültig, jedoch dürft ihr sie auch erneut einsenden, wenn ihr dies wünscht.


    Euer TERA Team